Gehe direkt zu:

Bitte waehlen...

  1. Zuruck
  2. 5720
  3. 5730
  4. Weiter

Die "rheinischen Institutionen"

zuletzt aktualisiert: 14.05.2007

Karte von Rheinbayern
Karte von Rheinbayern

Der Wiener Kongress ordnete auch die linksrheinischen Gebiete, die bis 1814 Teil des französischen Staates gewesen waren, neu. Rheinhessen gehörte fortan zum Großherzogtum Hessen, das Königreich Bayern erhielt 1816 die Pfalz (damals als Rheinkreis oder Rheinbayern bezeichnet), die übrigen Gebiete fielen an Preußen.


Diese Gebiete waren geprägt von den Errungenschaften der französischen Revolution und des Einheitsstaates, die als „rheinische Institutionen“ bezeichnet wurden: der Vereinheitlichung der Verwaltung, der Unabhängigkeit der Gerichte, der Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlungen, der Rechtskodifikationen, wie des Code Napoléons, der Gleichheit des Einzelnen vor dem Gesetz, der Religionsfreiheit, der Pressefreiheit, der Gewerbefreiheit und der Befreiung der Bauern von Zehnten und Abgaben. Die linksrheinischen Gebiete waren somit politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich moderner als die Staaten, denen sie nun angeschlossen wurden.


Der Eid auf die Verfassung von König Maximilian Joseph von Bayern 1818
Der Eid auf die Verfassung von König Maximilian Joseph von Bayern 1818

Die Angst vor einer Beschneidung der gewonnen Rechte in den linksrheinischen Gebieten sorgte immer wieder für politischen Unmut. Im Rheinkreis wurde dieser noch durch die Unterrepräsentation der Provinz im Münchener Landtag sowie die wirtschaftliche Situation verstärkt. Seit 1828 wurden schlechte Weinbauerträge erzielt, eine 1829 eingeführte Maut behinderte den Warenverkehr, es herrschte Holznot und im Sommer 1831 kann es zu einer Missernte. Um den Forderungen nach der Erhaltung der „rheinischen Institutionen“ zu entsprechen, hatte König Maximilian I. Joseph von Bayern im Juni 1816 in einer Zusammenstellung diese ausdrücklich bestätigt. Ein Zusatz zur bayerischen Verfassung von 1818 garantierte den Erhalt der Institutionen erneut. Nach der Revolution 1830 in Frankreich und den Ereignissen in Brüssel, Polen, und einigen deutschen Staaten verfolgte sein Nachfolger König Ludwig I. von Bayern einen reaktionären Kurs. Er erließ am 28. Januar 1831 ein Edikt, das die Arbeit der Presse einer verschärften Zensur unterwarf. Unter dem Druck besonders der pfälzischen Abgeordneten im bayerischen Landtag, die für den Erhalt der Institutionen kämpften, musste der König das Zensuredikt im Juni allerdings zurücknehmen und seinen verantwortlichen Innenminister entlassen.


Downloads
Code Napoléon(1.0 MB)
Hinweis: Diese Webseite wird vom IGL auch Jahre nach Abschluss des Projekts weiterhin zur Verfügung gestellt. Die unten angezeigten Inhalte sind aber veraltet und spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Forschungsstand wider. Klicken Sie auf diese Meldung, um sie auszublenden.